:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA STURZ IM KAUFHAUS ::
Halterner Zeitung vom 23. März 2007 –
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HALTERNER MIT KAUFHAUS IM CLINCH/PARKETTLEGER WILL SCHADENERSATZ UND SCHMERZENSGELD Haltern, "HALTET DEN DIEB!" - Für den 56-jährigen Haltener Parkettleger Helmut Schulte-Südhoff war es selbstverständlich, sich dem Tatverdächtigen in den Weg zu stellen. Heute zweifelt er manchmal an der Richtigkeit. Denn gedankt wird ihm seine Zivilcourage nicht: Bei seinem Einsatz wurde er schwer verletzt, streitert sich heute mit der C & A Mode KG in Düsseldorf um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vorläufiger Streitwert im Zivilprozess: 215 960 Euro. Starke Beeinträchtigung Für den 14. Mai ist ein Termin am Essener Landgericht anberaumt, dann kämpft der Parkettleger, der „dem Kaufhausdetektiv helfen wollte“, um seine Ansprüche. Vertreten wird der Halterner von Rechtsanwalt Stefan Hermann (Foto) aus Marl, Fachanwalt für Medizinrecht und Spezialist im Arzthaftungsrecht. Am 22. Januar 2004 war der 56-Jährige als Parkettleger in der Kasseler C&A-Filiale beschäftigt. Auf dem Weg zu einer Bauleiterbesprechung habe der Hausdetektiv dem Halterner zugerufen, er möge den Dieb einer Jacke festhalten. Der warf ihm die Jacke vor die Füße, was Helmut Schulte-Südhoff zu Fall brachte. Beim Sturz zog er sich einen Radius-Trümmerbruch des Handgelenks zu. Trotz ärztlicher Behandlung stellte sich bis heute keine Besserung ein. Der Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers bestätigte sich nicht. Somit sind sämtliche Beeinträchtigungen des Halterners, so Hermann, auf den Vorfall im Kaufhaus zurückzuführen: ständig starke Schmerzen, zeitweise Arbeitsunfähig, Reha-Maßnahmen, Wechsel der Arbeitsstelle mit Einkommensverlust. Weitere Operationen sind unumgänglich. Seine Erwerbsfähigkeit ist um 30 Prozent gemindert. „Den Gerichtstermin kennen wir gar nicht“, erklärte Rechtsanwalt Jochen Overmeyer von der Rechtsabteilung C&A Mode Düsseldorf. Seine letzte Korrespondenz mit dem Marler Rechtsanwalt sei am 22. Februar 2006 gewesen. Außerdem bestreite der Hausdetektiv den Zuruf „Haltet den Dieb“. Und das bestätigten auch weitere Zeugenaussagen. Zudem habe sich der eigentliche Vorfall (der Sturz) außerhalb des Kaufhaus-Gebäudes ereignet. In jedem Fall warte das Unternehmen „erst mal ab“. Bei einer Nachfrage beim Landgericht erfuhr Stefan Hermann gestern, „der Postbote konnte die Klageschrift nicht zustellen, da C&A unbekannt verzogen sei“. Jetzt wird die Klage erneut verschickt. zurück? |

